Allgemein » VDS kommt und unser Grundrecht geht! |
Quasi als "Weihnachtsgeschenk" unterzeichnete [royalblue]Bundespräsident Horst Köhler[/royalblue] das Gesetzt zur Telekommunikationüberwachung und Vorratsdatenspeicherung und gibt den Startschuss für das wohl umstrittenste Gesetzt, welches in die Grundrechte einschneidet, frei.
[orange]Vorratsdatenspeicherung (VDS)[/orange] ist nichts anderes als die Verpflichtung für Anbieter von Telekommunikationsunternehmen (wie z.b. [color=#FF00FF]Telekom[/color], [royalblue]Arcor[/royalblue], [red]Alice[/red])zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren bestehen.
Anders ausgedrückt, sämtliche Telekommunikationsaktivitäten werden von nun an [U]IMMER Überwacht![/U]
Ab den [yellow]1.1.2008[/yellow] geht es los und kann nur noch vom [yellow]Bundesverfassungsgericht[/yellow] verhindert werden.
Telekom und Co. sind nun ab kommenden Dienstag dazu verpflichtet 6 Monate, Daten zu speichern die beim Nutzen von Telefon, Email und Internet entstehen. Die Grundlegenden Dinge sind im folgenden Klapptext eingefügt.
hier klicken zum aufklappen
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[B]Anbieter von Telefondiensten einschließlich Mobilfunk- und Internet-Telefondiensten speichern:[/B]
1. die Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses
2. den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
3. in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zu dem genutzten Dienst
[B]Anbieter von Diensten der elektronischen Post (E-Mail) speichern: [/B]
1. bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht.
2. bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage.
3. bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden.
4. die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen des Dienstes nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone.
[B]Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern:[/B]
1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse
2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt
3. den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
[/quote]
Die "[orange]VDS[/orange]" wird mit der Notwendigkeit zur Kriminalitätsbekämpfung und der Terrorismusbekämpfung begründet.
Was genau die "[orange]VDS[/orange]" nun ist, für wen sie gilt, was alles nun mitgeloggt wird und warum sie so umstritten ist könnt Ihr in dem sehr ausführlichen [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung]WIKIPEDIA ARTIKEL[/url] nachlesen.
In diesem Sinne
Frohes Neues :-|
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